VERORDNUNGEN des Nałęczów Stadtrad-Systems NRM
Gültig ab dem 1. Mai 2025
I. Allgemeine Bestimmungen
I.1 Diese Verordnungen definieren die Regeln und Bedingungen für die Nutzung des Nałęczów Stadtrad-Systems (im Folgenden: NRM), das innerhalb der Verwaltungsgrenzen der Gemeinde Nałęczów eingerichtet wurde und betrieben wird.
I.2 Die NRM-Verordnungen sind zusammen mit der Datenschutzerklärung kostenlos auf der Website www.naleczowskirower.pl in einer Weise verfügbar, die es ermöglicht, sich mit ihrem Inhalt vertraut zu machen, sie zu erhalten, zu reproduzieren und zu speichern. Dieses Dokument kann im Büro des Gemeindeamtes Nałęczów, das der NRM-Betreiber ist, bezogen werden.
I.3 Kontakt: "Urząd Miasta i Gminy Nałęczów" ul. Lipowa 3 24-150 Nałęczów, Tel. +48 81 50-14-331, NRM-Hotline: +48 815 655 655, E-Mail: [email address removed]
II. Definitionen
II.1 Mobile Anwendung – eine mobile Anwendung, die die Nutzung von NRM ermöglicht. Die Nutzung der Mobilen Anwendung ist auf Geräten vom Typ Smartphone mit dem entsprechenden, aktuellen Android- oder iOS-System möglich, die das Herunterladen der Mobilen Anwendung aus dem Online-Store ermöglichen. Die Anwendung steht kostenlos im Google Play Store und im Apple App Store zum Download bereit, und die Bedingung für das Herunterladen und die Nutzung ist ein ständiger Internetzugang und die Registrierung des Kundenkontos im NRM-System.
II.2 Kundenservicebüro des Nałęczów Stadtrads (BOK NRM) – darunter ist ein vom Betreiber eingerichteter Service zu verstehen, der den Kunden den Kontakt zum Betreiber ermöglicht über: • Hotline, erreichbar von 8:00 bis 21:00 Uhr unter der Telefonnummer: 815 655 655 • E-Mail unter [email address removed] • über die Website des Betreibers unter www.naleczowskirower.pl
II.3 Kontosperrung – eine präventive Maßnahme, die in der Verhinderung der Nutzung des NRM besteht und vom Betreiber im Falle eines Verstoßes des Kunden gegen die Bestimmungen dieser Verordnungen angewendet werden kann, insbesondere bei einem Verstoß, der eine Schädigung des Eigentums des Betreibers darstellt.
II.4 O-Lock – eine Sicherung für das Standardfahrrad in Form einer in den Rahmen integrierten "O"-Klammer, ohne die die Ausleihe nicht beendet werden kann. Die Sperre dient auch zur Sicherung des Fahrrads bei Nutzung der Standby-Funktion. Das O-Lock ist am Hinterrad montiert und bleibt während der Fahrt geöffnet. Das Schloss ist ein Zubehörteil jedes Fahrrads.
II.5 Preisliste und Tabelle der Zusatzgebühren – die Preisliste der Gebühren im NRM, die einen integralen Bestandteil des Vertrages darstellt. Die Preisliste und die Tabelle der Zusatzgebühren bilden einen Anhang zu diesen Verordnungen, der auf der Website und in der Mobilen Anwendung verfügbar ist. Der Betreiber behält sich das Recht vor, im Rahmen von Werbeaktionen niedrigere Preise als in der Preisliste und der Tabelle der Zusatzgebühren angegeben einzuführen.
II.6 Mietzeit – die Zeit, die vom Zeitpunkt der Ausleihe (Entriegelung) des Fahrrads bis zum Zeitpunkt der Rückgabe des Fahrrads durch Schließen des O-Lock-Schlosses gezählt wird. Es wird davon ausgegangen, dass die Standzeit des Fahrrads in der Mietzeit enthalten ist.
II.7 GPS – ein am Fahrrad montiertes Gerät zur Überwachung der Position des Fahrrads und seines Standorts.
II.8 Kundenkennung – eine dem Kunden zugewiesene individuelle Nummer, die der bei der Registrierung angegebenen Mobiltelefonnummer und einer 6-stelligen PIN-Nummer entspricht. Einzelheiten zur Registrierung und zu Kundenkennungen sind in Kapitel VII. Registrierung beschrieben.
II.9 Kunde/Nutzer – eine natürliche Person, Teilnehmer des NRM-Systems, die die Verordnungen akzeptiert und sich im NRM registriert hat und somit einen Vertrag mit dem Betreiber abgeschlossen hat.
II.10 Kundenkonto/Konto – das persönliche Konto des Kunden, das während der Registrierung für die Nutzung des NRM sowie für die Gebührenabrechnung gemäß dem Anhang zu den Verordnungen erstellt wurde.
II.11 Aufladebetrag – eine Zahlung von mindestens 1 PLN, die auf das Konto des Kunden für Ausleihen geleistet wird.
II.12 Mindestkontostand – der Mindestbetrag auf dem Konto, den der Kunde haben sollte, um zur Ausleihe eines Fahrrads berechtigt zu sein.
II.13 Unbefugte Fahrt – Nutzung des NRM-Fahrrads ohne eine auf dem Kundenkonto registrierte Fahrradausleihe.
II.14 Betreiber – "Urząd Miasta i Gminy Nałęczów" ul. Lipowa 3 24-150 Nałęczów, Tel. 81 50-14-331, NRM-Infoline: 815 655 655
II.15 Registrierungsgebühr – der Betrag der Eintrittsgebühr, die der Kunde bei der Registrierung im NRM zahlt. Der Betrag der Registrierungsgebühr ist im Anhang festgelegt. Sie wird mit den Mietgebühren verrechnet.
II.16 Datenschutzerklärung – ein separates Dokument des Betreibers zu den Verordnungen, das die Bedingungen für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden durch den Betreiber festlegt. Die Datenschutzerklärung ist unter www.naleczowskirower.pl verfügbar.
II.17 Klärendes Verfahren – rechtliche und tatsächliche Handlungen des Betreibers zur Feststellung der Umstände und Ereignisse im Zusammenhang mit der Nutzung der Fahrräder, insbesondere solcher, die mit der Verletzung der Verordnungen, Unfällen und Kollisionen oder Schäden am Eigentum des Betreibers zusammenhängen.
II.18 Parken – eine Funktion, die das Abstellen eines Fahrrads ohne dessen Rückgabe ermöglicht. Die Grundsätze des Parkens sind in Punkt XI. der Verordnungen beschrieben.
II.19 Verordnungen – diese Verordnungen, die die Grundsätze und Bedingungen für die Nutzung des NRM beschreiben, insbesondere den Umfang der Rechte und Pflichten sowie die Haftung der Personen, die die Möglichkeit der Fahrradausleihe im NRM nutzen.
II.20 Reservierung – eine Funktion, dank der der Kunde ein Fahrrad aus der Ferne reservieren kann. Einzelheiten zur Reservierung sind in Punkt VIII. der Verordnungen beschrieben.
II.21 Standardfahrrad – der grundlegende Fahrradtyp, der im NRM-System vom Betreiber bereitgestellt wird. Das Fahrrad ist für Personen über 13 Jahre bestimmt. Die Tragfähigkeit des Fahrrads beträgt 120 kg. Das Fahrrad ist nur für eine Person bestimmt. Das Standardfahrrad ist mit einem O-Lock-Schloss ausgestattet.
II.22 NRM-Service – vom Betreiber durchgeführte Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Betrieb, der Reparatur und der Wartung des NRM-Systems.
II.23 NRM-Station – Ort der Ausleihe und Rückgabe von Fahrrädern durch Kunden. Informationen über den Standort der NRM-Station sind auf der Website www.naleczowskirower.pl und in der Mobilen Anwendung verfügbar.
II.24 Nutzerzone – Verwaltungsgrenzen der Gemeinde Nałęczów.
II.25 Website – vom Betreiber eingerichtete Website www.naleczowskirower.pl, die die notwendigen Daten für den Beginn und die Fortsetzung der Nutzung des NRM enthält.
II.26 NRM-System – ein vom Betreiber eingerichtetes Fahrradverleihsystem, das insbesondere Fahrräder, technische Infrastruktur, Software und Geräte zur Fahrradvermietung umfasst.
II.27 Informationstotem/Totem – ein Element der NRM-Station, das die für den Beginn und die Nutzung des NRM notwendigen Informationen enthält.
II.28 Vertrag – ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Betreiber, der die in diesen Verordnungen festgelegten gegenseitigen Rechte und Pflichten begründet. Es wird davon ausgegangen, dass der Vertrag mit dem Inhalt einschließlich der Bestimmungen der Verordnungen automatisch zum Zeitpunkt der Registrierung des Kunden im NRM und unter der Voraussetzung zustande kommt, dass der Kunde eine Erklärung zur Annahme der Verordnungen abgibt. Der Verantwortliche für die personenbezogenen Daten ist "GMINA Nałęczów".
II.29 Fahrradausleihe/Ausleihe – Entriegelung des Fahrrads unter Verwendung der Kennung zur Fahrt. Der Ausleihvorgang ist in Punkt IX der Verordnungen detailliert beschrieben.
II.30 Fahrradrückgabe/Rückgabe – Rückgabe des Fahrrads durch Schließen des O-Lock-Fahrradschlosses an der NRM-Station. Der Rückgabevorgang ist in Punkt XI der Verordnungen beschrieben. Die Nutzung der Standby-Funktion gilt nicht als Rückgabe des Fahrrads.
III. Allgemeine Regeln für die Nutzung des NRM
III.1 Voraussetzung für die Nutzung des NRM-Systems ist, dass der Kunde: die für die Registrierung erforderlichen personenbezogenen Daten angibt, die in diesen Verordnungen festgelegten Bedingungen akzeptiert, die Registrierungsgebühr bezahlt und auf den Aktivierungslink klickt. Voraussetzung für die Nutzung des NRM ist ferner, dass zum Zeitpunkt jeder Ausleihe ein Mindestkontostand von 5 PLN pro ausgeliehenem Fahrrad (in Worten: fünf Złoty) vorhanden ist.
III.2 Personen über 13, aber unter 18 Jahren (im Folgenden Minderjährige genannt) dürfen NRM mit Zustimmung ihres Elternteils oder Erziehungsberechtigten nutzen. Der Elternteil oder Erziehungsberechtigte haftet für alle Schäden, die insbesondere im Zusammenhang mit der Nichterfüllung oder mangelhaften Erfüllung des Vertrages entstehen, und verpflichtet sich, die im Anhang genannten laufenden Verbindlichkeiten zu übernehmen. Es ist erforderlich, dass die Zustimmung mindestens eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten zur Nutzung des Kontos durch einen Minderjährigen an den Betreiber gesendet wird: 2.a in Form eines gescannten Schreibens per E-Mail an [email address removed] 2.b per Einschreiben an die Adresse des Betreibers, 2.c persönlich im Büro des Betreibers eingereicht. Die Zustimmung sollte Folgendes enthalten: 2.d die Telefonnummer des Minderjährigen, auf die das Konto registriert ist, 2.e den Vor- und Nachnamen des Elternteils oder Erziehungsberechtigten, 2.f die Zustimmung des Minderjährigen zur Nutzung des NRM-Systems, 2.g den Vor- und Nachnamen des Minderjährigen, 2.h das Geburtsdatum des Minderjährigen, 2.i die handschriftliche Unterschrift des Elternteils oder Erziehungsberechtigten, 2.j das Datum und den Ort der Ausstellung der Zustimmung. Das Zustimmungsformular ist auf der Website www.naleczowskirower.pl verfügbar.
III.3 Personen unter 13 Jahren dürfen die Fahrräder nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten benutzen.
III.4 Der Kunde darf maximal 4 Fahrräder gleichzeitig ausleihen.
III.5 Die Nutzung der Fahrräder des NRM-Systems darf nur zu nicht-kommerziellen Zwecken erfolgen, andernfalls wird eine zusätzliche Gebühr gemäß Anhang erhoben.
III.6 Die Vertragsparteien sind verpflichtet, sich gegenseitig über jede Änderung ihrer Adressen oder anderer die Parteien identifizierender Daten zu informieren, die bei der Registrierung im System angegeben wurden.
IV. Haftung / Pflichten
IV.1 Der Betreiber erbringt Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb des NRM-Systems und ist für dessen ordnungsgemäße Funktion verantwortlich.
IV.2 Der Betreiber haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden und entgangenen Gewinn, die aus der mangelhaften Vertragserfüllung durch den Kunden oder für andere Schäden entstehen, für die der Nutzer verantwortlich ist. Die vorstehende Bestimmung beeinträchtigt nicht im Rahmen des Vertrages mit dem Kunden Art. 473 des Bürgerlichen Gesetzbuches.
IV.3 Der Kunde verpflichtet sich, die Bestimmungen der Verordnungen einzuhalten, insbesondere die vereinbarte Zahlung zu leisten und das Fahrrad gemäß den in den Verordnungen festgelegten Grundsätzen zu nutzen.
IV.4 Der Kunde ist für die Nutzung des Fahrrads gemäß seinem Verwendungszweck und den Bestimmungen der Verordnungen und der Gesetze verantwortlich. Im Falle der Nichteinhaltung der in den Verordnungen festgelegten Bedingungen hat der Betreiber das Recht, das Konto des Kunden zu sperren. Die detaillierten Bedingungen für die Kontosperrung sind in Punkt XIV dieser Verordnungen beschrieben.
IV.5 Der Nutzer ist verpflichtet, die Zugangsdaten vor dem Zugriff Dritter zu schützen und kann für die Kosten der Nutzung des Dienstes durch Personen haftbar gemacht werden, die ihre Zugangsdaten aufgrund seines Verschuldens erlangt haben.
IV.6 Der Kunde haftet für alle Schäden und Zerstörungen, die durch die Nichteinhaltung der Verordnungen entstehen. Dem Kunden können die Kosten für die Reparatur solcher Schäden in Rechnung gestellt werden, einschließlich der Kosten für die Wiederherstellung des Fahrrads, die in der Tabelle der Zusatzgebühren im NRM-System aufgeführt sind. Der Betreiber stellt dem Kunden eine Mehrwertsteuer-Rechnung oder Quittung für die notwendigen Reparaturen aus.
IV.7 Der Kunde haftet uneingeschränkt und verpflichtet sich, alle Geldbußen, Gebühren usw. zu tragen, die dem Kunden während der Nutzung des Fahrrads und aufgrund seines Verschuldens auferlegt werden. Der Kunde haftet jedoch nicht für Geldbußen, Gebühren usw., die ihm auferlegt wurden und auf dem Verschulden des Betreibers beruhen.
IV.8 Es ist nicht gestattet, NRM-Fahrräder für Bergfahrten, Sprünge, Stunts, Rennen zu verwenden oder das Fahrrad zum Ziehen oder Schieben von Gegenständen zu benutzen. Das Tragen von Gepäck ist nur im dafür vorgesehenen Korb gestattet. Es ist nicht gestattet, Gegenstände am Rahmen oder anderen Teilen des Fahrrads aufzuhängen.
IV.9 Personen, die unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Rauschmitteln, psychotropen Substanzen oder Substituten im Sinne der Vorschriften zur Bekämpfung der Drogenabhängigkeit stehen; starke Antiallergika, andere Medikamente, die definitionsgemäß das Führen von Fahrzeugen verbieten oder davon abraten, dürfen NRM-Fahrräder nicht benutzen.
IV.10 Der Transport von NRM-Fahrrädern mit Autos und anderen privaten Transportmitteln ist untersagt. Das Verbot gilt nicht für öffentliche Verkehrsmittel, sofern die Beförderungsbedingungen eine solche Möglichkeit zulassen.
IV.11 Es ist verboten, Sicherungseinrichtungen, die nicht Teil des NRM-Systems sind, zur Immobilisierung des Fahrrads zu verwenden. Der Betreiber behält sich das Recht vor, unzulässige Sicherungseinrichtungen, die vom Kunden verwendet werden, zu entfernen. Alle Kosten für die Wiederherstellung des Fahrrads in einen Zustand, der die Durchführung von Ausleihen ermöglicht, trägt der Kunde gemäß diesen Verordnungen und der Tabelle der Zusatzgebühren.
IV.12 Der Kunde ist für das Fahrrad vom Zeitpunkt der Ausleihe bis zum Zeitpunkt der Rückgabe verantwortlich. Unbefugte Fahrten führen zur Erhebung einer Zusatzgebühr.
IV.13 Im Falle der Nichtrückgabe des Fahrrads aus irgendeinem Grund, einschließlich Diebstahl oder Verlust, wird dem Kunden der Gegenwert des Fahrrads gemäß der Tabelle der Zusatzgebühren für jedes verlorene Fahrrad in Rechnung gestellt.
IV.14 Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrrad in dem Zustand zurückzugeben, in dem es sich zum Zeitpunkt der Ausleihe befand. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um Verschmutzung und Beschädigung (abgesehen von der normalen Nutzung) sowie Diebstahl des gemieteten Fahrrads zu verhindern.
IV.15 Im Falle des Diebstahls des Fahrrads während der Ausleihe ist der Kunde verpflichtet, dies dem NRM-Kundenservicebüro unverzüglich nach Feststellung des Ereignisses zu melden.
IV.16 Im Falle einer fehlerhaften Rückgabe des Fahrrads aufgrund des Verschuldens des Kunden trägt der Kunde die Kosten für dessen weitere Ausleihe und haftet für jeden Diebstahl oder jede Beschädigung. Bei Schwierigkeiten mit der Rückgabe des Fahrrads ist der Kunde verpflichtet, sich an das NRM-Kundenservicebüro zu wenden.
V. Zahlungen
V.1 Die Gebühren im NRM-System werden gemäß den in den Preislisten und der Tabelle der Zusatzgebühren angegebenen Sätzen berechnet, die auf der Website, in der Mobilen Anwendung und im NRM-Kundenservicecenter verfügbar sind. Grundlage für die Berechnung der Gebühr für die Nutzung des Fahrrads ist die Mietzeit.
V.2 Die Zahlung für Dienstleistungen und Produkte, die innerhalb des NRM angeboten werden, kann erfolgen: 2.a mit Zahlungskarten, 2.b über Online-Zahlungen, die nach dem Einloggen in das Kundenkonto auf der Website oder in der Mobilen Anwendung verfügbar sind, 2.c über ein Zahlungsformular, das bei der Post oder Bank erstellt und vom Zahlungsdienstleister generiert wird.
V.3 Informationen zu Zahlungskarten werden von einem externen Dienstleister verarbeitet und werden vom Betreiber nicht gespeichert oder sind ihm nicht zugänglich.
V.4 Alle Zahlungen werden auf das Konto des Betreibers überwiesen.
V.5 Auf Wunsch des Kunden stellt die Gemeinde Nałęczów dem Kunden eine von der Gemeinde Nałęczów ausgestellte Mehrwertsteuer-Rechnung über die bezahlte Fahrt aus. Zu diesem Zweck hat sich der Kunde per E-Mail unter [email address removed] an die Gemeinde Nałęczów zu wenden und die für die Ausstellung einer Mehrwertsteuer-Rechnung erforderlichen Daten, das Datum und die Uhrzeit der Fahrradausleihe, der Fahrradrückgabe sowie die Fahrradnummer anzugeben.
V.6 Für den Fall, dass die für die Fahrt berechneten Gebühren die vorhandenen Mittel übersteigen, ist der Kunde verpflichtet, sein Konto innerhalb von 3 Werktagen auf mindestens einen Saldo von 0 PLN aufzuladen. Eine erneute Nutzung des Systems ist möglich, sobald die Zahlungen beglichen wurden und das Kundenkonto zusätzlich den in diesen Verordnungen geforderten Mindestkontostand aufweist. Bei Kunden, die die in V.2 Punkt 2a beschriebene Zahlungsmethode gewählt haben, müssen die auf der Karte vorhandenen Mittel die Begleichung der Zahlung innerhalb von 3 Werktagen ermöglichen.
V.7 Für den Fall der Nichtbegleichung des fälligen Betrags behält sich der Betreiber das Recht vor, geeignete rechtliche Schritte gegen den Kunden einzuleiten, um die Zahlung gemäß dem abgeschlossenen Vertrag zu erwirken, was zur Sperrung des Kontos führt, bis der fällige Betrag bezahlt ist. Der Betreiber ist berechtigt, auf überfällige Beträge ab dem Fälligkeitsdatum bis zum Datum der tatsächlichen vollständigen Zahlung die gesetzlichen Verzugszinsen zu berechnen.
V.8 Für den Fall, dass der Kunde mit Forderungen gegenüber dem Betreiber in Verzug gerät, behält sich der Betreiber des Dienstes das Recht vor, Informationen über den Verzug an die durch geltendes Recht bestimmten Stellen weiterzugeben. Der Kunde erkennt an, dass der NRM-Betreiber berechtigt ist, die aus dem Vertrag resultierenden fälligen Forderungen gegenüber dem Kunden an Dritte abzutreten, was diese Dritten berechtigt, die Forderungen vom Kunden einzuziehen. Der NRM-Betreiber behält sich das Recht vor, ein Inkassounternehmen mit dem Einzug der Forderungen vom Kunden zu beauftragen.
V.9 Die Rückerstattung der für Ausleihen gezahlten Gebühren kann nach Beendigung des Vertrages erfolgen. Während der Laufzeit des Vertrages mit dem NRM-Betreiber sind Gebühren für Ausleihen (Aufladebetrag) bis zum Mindestguthaben erstattungsfähig.
VI. Registrierung
VI.1 Eine notwendige Bedingung für die Nutzung des NRM-Systems ist die vorherige Registrierung des Kunden im System.
VI.2 Die Registrierung kann erfolgen über: 2.a die Website www.naleczowskirower.pl, 2.b die mobile Anwendung.
VI.3 Während des Registrierungsprozesses über die Website www.naleczowskirower.pl müssen folgende personenbezogene Daten angegeben werden: 3.a Vor- und Nachname, 3.b Kontaktadresse, d. h. Stadt, Straße mit Haus-/Wohnungsnummer, Postleitzahl, Land, 3.c E-Mail-Adresse, 3.d Mobiltelefonnummer.
VI.4 Während des Registrierungsprozesses über die Mobile Anwendung sind folgende Daten erforderlich: 4.a Mobiltelefonnummer, 4.b Vor- und Nachname, 4.c Kontaktadresse, d. h. Stadt, Straße mit Haus-/Wohnungsnummer, Postleitzahl, Land, 4.d E-Mail-Adresse. Es ist außerdem mindestens anzugeben, dass der Kunde die NRM-Verordnungen und die Datenschutzerklärung des Betreibers gelesen und akzeptiert hat. Der Kunde ist verpflichtet, die übrigen in Punkt VII.3. a, b, c, d aufgeführten Daten spätestens 24 Stunden nach der Registrierung zu vervollständigen.
VI.5 Während der Registrierung generiert der Kunde einen PIN-Code, der zusammen mit der Telefonnummer zur Anmeldung im Kundenkonto verwendet wird.
VI.6 Ein Aktivierungslink wird an die während des Registrierungsprozesses über die Website angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Der Aktivierungslink bleibt 24 Stunden nach der Registrierung gültig. Das Anklicken des Links dient der Überprüfung der Richtigkeit dieser Adresse und ist eines der Elemente, die erfüllt sein müssen, damit das Kundenkonto aktiv ist.
VI.7 Das Kundenkonto wird aktiviert, nachdem alle folgenden Bedingungen erfüllt sind: 7.a das Kundenkonto enthält alle für die Registrierung erforderlichen Daten, 7.b der Kunde hat auf den Bestätigungslink geklickt, 7.c der Kunde hat die Registrierungsgebühr bezahlt, 7.d im Falle von Minderjährigen nach Vorlage der Zustimmung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten.
VI.8 Kundenkonten, die falsche personenbezogene Daten mit einem Saldo von 0 PLN enthalten, können automatisch aus der NRM-Datenbank gelöscht werden.
VII. Reservierung
VIII.1 Der Betreiber ermöglicht die Reservierung eines Standardfahrrads und eines Kinderfahrrads. Der Nutzer kann bis zu 4 Fahrräder gleichzeitig reservieren.
VIII.2 Die Reservierung kann über die Mobile Anwendung erfolgen.
VIII.3 Die Reservierung ist freiwillig und kostenpflichtig. Das reservierte Fahrrad wartet maximal 30 Minuten auf den Nutzer, danach wird die Reservierung automatisch storniert. Nach der Stornierung der Reservierung steht das Fahrrad anderen Nutzern zur Verfügung.
VIII.4 Die Höhe der Gebühren für die Reservierung ist in der Preisliste angegeben. Die Gebühr wird für jede Reservierung erhoben, unabhängig davon, ob sie realisiert wird.
IX. Ausleihe
IX.1 Die Ausleihe eines Fahrrads ist möglich, wenn der Kunde einen aktiven Kontostatus hat. Ein aktiver Kontostatus bedeutet: 1.a Klicken auf den Aktivierungslink nach der Registrierung oder Eingabe des SMS-Codes in der mobilen Anwendung, 1.b Zahlung der Registrierungsgebühr, 1.c ein Mindestguthaben von 5 PLN pro ausgeliehenem Fahrrad auf dem Kundenkonto.
IX.2 NRM-Fahrräder können ausgeliehen werden über: 2.a die Mobile Anwendung, 2.b Kontaktaufnahme mit dem NRM-Kundenservicecenter.
IX.3 Die Ausleihe eines Standard-, Elektro- und Lasten-NRM-Fahrrads ist an jeder NRM-Station möglich.
IX.4 Es liegt in der Verantwortung des Kunden, vor Fahrtantritt sicherzustellen, dass sich das Fahrrad in einem betriebssicheren Zustand befindet, insbesondere ob die Reifen des Fahrrads aufgepumpt sind, die Bremsen ordnungsgemäß funktionieren und die Beleuchtung funktioniert.
IX.5 Für den Fall, dass während der Fahrradausleihe ein Defekt am Fahrrad festgestellt wird, ist der Kunde verpflichtet, das Problem unverzüglich dem NRM-Kundenservicecenter oder über die Mobile Anwendung zu melden und das Fahrrad nach Möglichkeit an der nächstgelegenen Station zurückzugeben.
IX.6 Für den Fall, dass es während der Fahrradausleihe zu einem Unfall oder einer Kollision kommt, verpflichtet sich der Kunde, eine Erklärung zu verfassen oder die Polizei zum Unfallort zu rufen. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, das NRM-Kundenservicebüro unverzüglich nach Eintritt des oben genannten Ereignisses zu informieren.
IX.7 Es wird empfohlen, dass der Kunde während der Ausleihe ein Mobiltelefon besitzt, mit dem er das NRM-Kundenservicebüro anrufen kann.
IX.8 Während der Ausleihe darf der Nutzer die Nutzerzone verlassen, ist jedoch verpflichtet, vor Ende der Ausleihe zurückzukehren und das Fahrrad an der Station in der Nutzerzone zurückzugeben, andernfalls wird dem Nutzer eine Gebühr gemäß der Tabelle der Zusatzgebühren berechnet.
X. Mietdauer
X.1 Die Mietzeit des Fahrrads beginnt mit dem Zeitpunkt der Entriegelung des Fahrrads und dem Öffnen des O-Locks am Standardfahrrad oder Kinderfahrrad. Sie endet mit dem Zeitpunkt der Rückgabe des Fahrrads gemäß Punkt XII.2 der Verordnungen. Die Nutzung der Stopp-Funktion gilt nicht als Rückgabe des Fahrrads und wird in die Mietzeit eingerechnet.
X.2 Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrrad an der NRM-Station zurückzugeben und die maximale Mietzeit von 24 Stunden nicht zu überschreiten.
X.3 Die Überschreitung der maximalen Einzelmietzeit führt zu Gebühren gemäß der Tabelle der Zusatzgebühren.
X.4 Der Betreiber behält sich das Recht vor, den Kunden im Voraus zu kontaktieren, falls Zweifel am Zustand des Fahrrads bestehen (z. B. niedriger Batteriestand, ungewöhnlicher Standort des Fahrrads).
XI. Stopp
XI.1 Der Betreiber ermöglicht über die Stopp-Funktion das Parken des Fahrrads während der laufenden Ausleihe. Die Nutzung der Stopp-Funktion ist nicht gleichbedeutend mit der Rückgabe des Fahrrads und führt zur Berechnung von Gebühren wie bei einer Ausleihe.
XI.2 Die Stopp-Funktion für Standard-, Elektro- und Lastenräder ist nur in der Mobilen Anwendung verfügbar. Nach der Auswahl muss das O-Lock-Schloss manuell geschlossen werden.
XI.3 Die Dauer des Stopps wird in die Mietzeit eingerechnet.
XI.4 Der Kunde trägt die volle Verantwortung für den Fall, dass das Fahrrad im Stopp-Modus entgegen der Straßenverkehrsordnung oder anderer Vorschriften abgestellt wird.
XII. Rückgabe
XII.1 Die Rückgabe des NRM-Fahrrads ist an der NRM-Station möglich.
XII.2 Der Kunde gibt das Standardfahrrad und das Kinderfahrrad an der NRM-Station zurück, indem er das O-Lock-Schloss schließt. Das Fahrrad sollte so gesichert werden, dass das Vorderrad des Fahrrads in einer geraden Linie mit dem Fahrradrahmen steht und das Fahrrad stabil steht. Standard- und Kinderfahrräder müssen vorschriftsmäßig abgestellt werden, ohne den Fahrrad-, Straßen- oder Fußgängerverkehr zu behindern. Die Rückgabe eines Fahrrads an einem anderen Ort als einer NRM-Station führt zur Erhebung einer zusätzlichen Gebühr gemäß der Tabelle der Zusatzgebühren.
XII.3 Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Rückgabe und Sicherung des Fahrrads verantwortlich. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung kann folgende Konsequenzen haben: 3.a Berechnung von Gebühren für die Nutzung des Fahrrads gemäß der Preisliste sowie, im Falle einer Ausleihe, die die maximale Mietzeit überschreitet, Berechnung einer zusätzlichen Gebühr gemäß der Tabelle der Zusatzgebühren, 3.b Berechnung einer Gebühr für Verlust, Diebstahl oder Zerstörung des Fahrrads gemäß der Tabelle der Zusatzgebühren, 3.c Berechnung einer Gebühr für das Abstellen eines Standard- und Kinderfahrrads außerhalb einer NRM-Station, aber innerhalb der Nutzerzone gemäß der Tabelle der Zusatzgebühren, 3.d Berechnung einer Gebühr für das Abstellen eines Fahrrads (unabhängig vom Typ) außerhalb der Nutzerzone gemäß der Tabelle der Zusatzgebühren, 3.e vorübergehende oder dauerhafte Sperrung des Kundenkontos. 3.f Die Gebühren sind kumulativ.
XIII. Reparaturen und Defekte
XIII.1 Alle Defekte sind unverzüglich nach Feststellung telefonisch dem NRM-Kundenservicecenter oder in der Mobilen Anwendung zu melden. Im Falle eines Defekts, der die Weiterfahrt verhindert, ist der Kunde verpflichtet anzuhalten und das NRM-Kundenservicecenter telefonisch zu benachrichtigen sowie das Fahrrad nach Möglichkeit an der nächstgelegenen NRM-Station zurückzugeben.
XIII.2 Es ist verboten, selbstständig Reparaturen, Modifikationen oder den Austausch von Teilen am gemieteten Fahrrad vorzunehmen. Die einzige hierzu befugte Stelle ist das NRM-Servicecenter.
XIII.3 Wir empfehlen dem Kunden, während der gesamten Mietdauer des Fahrrads die Möglichkeit zu haben, das NRM-Kundenservicecenter zu kontaktieren.
XIV. Sperrung von Nutzerkonten
XIV.1 Der Betreiber behält sich das Recht vor, das Konto des Kunden im NRM-System vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, falls die in diesen Verordnungen enthaltenen Nutzungsbedingungen für NRM-Fahrräder nicht eingehalten werden.
XIV.2 Insbesondere kann das Konto gesperrt werden, wenn der Kunde: 2.a die in Punkt VII. 3 der Verordnungen beschriebenen personenbezogenen Daten nicht angegeben hat, 2.b sich mit Zahlungen gemäß den in den Punkten V.6 - 9 beschriebenen Situationen in Verzug befindet, 2.c das Fahrrad in einer Weise nutzt, die nicht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch entspricht, 2.d das Fahrrad ungesichert zurücklässt.
XIV.3 Das Konto kann auch gesperrt werden, wenn das Fahrrad nach der Ausleihe durch den Kunden verloren geht.
XIV.4 Die dauerhafte Sperrung des Kundenkontos verhindert die zukünftige Erstellung eines weiteren Kontos und ist gleichbedeutend mit der Kündigung des Vertrages mit dem Kunden aufgrund seines Verschuldens.
XV. Beschwerden
XV.1 Eine Beschwerde ist ein Ausdruck der Unzufriedenheit des Kunden mit der Dienstleistung oder dem Ablauf des Prozesses im Zusammenhang mit der erbrachten Dienstleistung und folglich eine Aufforderung zur Verbesserung der Dienstleistung oder zur teilweisen oder vollständigen Rückerstattung der berechneten Gebühr. Mitteilungen, die keine an den Betreiber gerichtete Forderung enthalten, werden nicht als Beschwerde betrachtet.
XV.2 Beschwerden müssen mindestens folgende Daten enthalten: Vorname, Nachname, Telefonnummer, die die Identifizierung des Kunden ermöglichen. Fehlen Daten, die die Identifizierung des Kunden ermöglichen, wird der Betreiber die Beschwerde nicht bearbeiten.
XV.3 Der Kunde kann alle Beschwerden bezüglich der im Rahmen der Verordnungen erbrachten Dienstleistungen einreichen: 3.a elektronisch an die in Punkt I.3 angegebene E-Mail-Adresse, 3.b elektronisch über das Kontaktformular auf der Website, 3.c telefonisch, 3.d per Einschreiben an die in Punkt I.3 angegebene Postanschrift des Betreibers, 3.e persönlich am Sitz des Betreibers.
XV.4 Wenn die in der Beschwerde angegebenen Daten oder Informationen eine Ergänzung erfordern, fordert der Betreiber den Beschwerdeführer vor der Bearbeitung der Beschwerde auf, diese im angegebenen Umfang zu ergänzen. Vor der Bearbeitung der Beschwerde kann der Betreiber den Kunden auch auffordern, die Daten auf dem Konto, deren Angabe gemäß den Bestimmungen der Verordnungen erforderlich ist, innerhalb der angegebenen Frist zu ergänzen. Bei Nichtvorlage der ergänzten Daten wird der Betreiber die Beschwerde unbearbeitet lassen.
XV.5 Die Frist für die Einreichung einer Beschwerde beträgt 7 Tage ab dem Datum des Ereignisses, das die Beschwerde verursacht hat.
XV.6 Die Einreichung einer Beschwerde entbindet den Kunden nicht von der Pflicht, seinen Verpflichtungen gegenüber dem Betreiber fristgerecht nachzukommen.
XV.7 Der Betreiber bearbeitet die Beschwerde innerhalb von 14 Tagen nach deren Eingang, in besonders komplexen Fällen innerhalb von 30 Tagen. Falls eine Ergänzung der Beschwerde erforderlich ist, beginnt die Frist für die Bearbeitung der Beschwerde mit dem Datum der Zustellung der ergänzenden Unterlagen oder zusätzlichen Erklärungen/Informationen an den Betreiber. Kann die Frist für die Bearbeitung der Beschwerde nicht eingehalten werden, informiert der Betreiber den Kunden über die Verzögerung, nennt den Grund für die Verzögerung (Umstände, die festgestellt werden müssen) und den voraussichtlichen Termin für die Bearbeitung der Beschwerde.
XV.8 Die Antwort auf die Beschwerde wird dem Kunden per E-Mail oder per Post an die in der Beschwerde angegebene Korrespondenzadresse gesendet. Der Betreiber kann die Antwort an eine andere vom Beschwerdeführer angegebene Adresse/E-Mail-Adresse für die Korrespondenz senden.
XV.9 Der Kunde hat das Recht, die vom Betreiber erlassene Entscheidung anzufechten. Die Anfechtung wird innerhalb von 14 Tagen nach deren Eingang beim NRM-Kundenservicecenter bearbeitet. Die Anfechtung sollte auf eine der folgenden Arten eingereicht werden: 9.a elektronisch an die in Punkt I.3 angegebene E-Mail-Adresse, 9.b elektronisch über das Kontaktformular auf der Website, 9.c per Einschreiben an die in Punkt I.3 angegebene Postanschrift des Betreibers, 9.d persönlich am Sitz des Betreibers.
XV.10 Der Kunde kann: 10.a innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Antwort auf die Beschwerde direkt beim BOK NRM eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Betreibers einlegen, 10.b eine Klage gegen den Betreiber beim zuständigen ordentlichen Gericht einreichen.
XVI. Beendigung des Vertrags
XVI.1 Rücktritt vom Vertrag.
1.a Der Kunde kann vom mit dem Betreiber geschlossenen Vertrag – gemäß den gesetzlichen Bestimmungen – innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum des Vertragsabschlusses ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Rücktrittserklärung durch den Kunden an den Betreiber.
1.b Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, indem er:
b.i. dem Betreiber eine Erklärung über den Rücktritt vom Vertrag per E-Mail an die unter Punkt I.3 angegebene Adresse senden,
b.ii indem er dem Betreiber per Einschreiben an die unter Punkt I.3 angegebene Postanschrift eine schriftliche Erklärung über den Rücktritt vom Vertrag sendet.
1.c Im Falle des Rücktritts vom Vertrag gilt der Vertrag als nicht abgeschlossen. Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag ist jede Vertragspartei verpflichtet, der anderen Partei alles zurückzugeben, was sie im Rahmen des Vertrags erhalten hat. Die Leistungen sind spätestens innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag des Eingangs der Rücktrittserklärung beim Betreiber zurückzuzahlen. Die Rückzahlung erfolgt mit demselben Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, der Kunde hat in der Erklärung zum Rücktritt vom Vertrag einer anderen Lösung zugestimmt. Eine andere Lösung sollte der Kunde in der abgegebenen Erklärung angeben.
1.d Wenn auf Wunsch des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistung vor Ablauf der Frist für den Rücktritt vom Vertrag begonnen wird, ist der Benutzer verpflichtet, die bis zum Zeitpunkt des Rücktritts vom Vertrag erbrachten Dienstleistungen zu bezahlen. Die Rückerstattung des auf dem Konto verbleibenden Guthabens erfolgt spätestens innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum, an dem der Betreiber die Erklärung zum Rücktritt vom Vertrag prüft.
XVI.2 Kündigung des Vertrags auf Wunsch des Kunden.
2.a Der Kunde hat das Recht, den Vertrag zu kündigen. Der Kunde kann die Kündigung auf folgende Weise einreichen:
a.i elektronisch an die unter Punkt I.3 angegebene E-Mail-Adresse,
a.ii elektronisch über das Kontaktformular auf der Website,
a.iii per Einschreiben an die unter I.3 angegebene Anschrift des Betreibers,
a.iv persönlich am Sitz des Betreibers.
2.b Die Kündigung des Vertrags muss unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der Zustellung der Kündigungsmitteilung an den Betreiber erfolgen. Die Kündigung des Vertrags hat die Löschung des Kundenkontos im NRM-System durch den Betreiber zur Folge.
2.c Vor der Übermittlung der Kündigungsmitteilung ist der Kunde verpflichtet, das Guthaben auf seinem Kundenkonto auf einen Saldo von 0 PLN aufzuladen. Die Kündigung des Vertrags in einer Situation, in der das Guthaben auf dem Konto des Kunden negativ ist, berührt nicht das Recht des Betreibers, einen Betrag in Höhe des vom Kunden für vom Betreiber bereitgestellte Dienste geschuldeten offenen Betrags einzufordern.
2.d Übersteigt das Guthaben auf dem Konto des Kunden am Tag der Vertragsbeendigung 0 PLN, wird es auf das vom Kunden im Antrag angegebene Bankkonto zurückerstattet, es sei denn, der Kunde hat in der Kündigungsmitteilung einer anderen Lösung zugestimmt. Eine andere Lösung sollte der Kunde in der abgegebenen Erklärung angeben. Die Rückzahlung der Gelder erfolgt innerhalb von maximal 14 Tagen ab dem Datum der Vertragsbeendigung. Sollten im Zusammenhang mit der Rückerstattung des Geldbetrags zusätzliche Kosten seitens des Betreibers in Form von Überweisungskosten anfallen, werden diese Kosten von dem dem Kunden zustehenden Rückerstattungsbetrag abgezogen.
XVI.3 Der Betreiber kann den Vertrag mit einer Frist von 7 (sieben) Tagen kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, wobei dies insbesondere die Auflösung des NRM-Systems oder die Einstellung des Betriebs oder eine Änderung des Betriebsumfangs des NRM-Systems sein kann.
XVI.4 Die Kündigung des Vertrags über die Erbringung von Dienstleistungen auf elektronischem Wege durch den Betreiber erfolgt durch die Zusendung einer Erklärung über die Kündigung des Vertrags über die Erbringung von Dienstleistungen auf elektronischem Wege an die im Benutzerkonto angegebene E-Mail-Adresse des Benutzers oder durch Übermittlung einer Erklärung an den Benutzer auf andere Weise.
XVI.5 Die Kündigung des Vertrags hat die Auflösung des Benutzerkontos durch den Betreiber zur Folge.
XVII Schlussbestimmungen
XVII.1 Die Annahme dieser Bestimmungen und die Anmietung eines Fahrrads sind gleichbedeutend mit der Erklärung, dass der Kunde über die erforderlichen gesundheitlichen Voraussetzungen verfügt, um sich sicher auf dem Fahrrad fortzubewegen, Fahrrad fahren zu können und die Straßenverkehrsregeln zu kennen.
XVII.2 Der Betreiber behält sich das Recht vor, den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen zu kündigen, wenn der Kunde gegen die Bestimmungen dieser Bestimmungen verstößt (z. B. das Fahrrad nicht innerhalb der erforderlichen Zeit zurückgibt), und der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung des Geldbetrags vom Konto des Kunden gegenüber dem Betreiber, es sei denn, der Betreiber hat den Betrag zuvor zur Deckung fälliger Verbindlichkeiten des Kunden verwendet.
XVII.3 Bei fortlaufenden Dienstleistungen (z. B. Kontoführung) können die Bestimmungen aus wichtigem Grund geändert werden. Als wichtiger Grund gilt:
3.1 eine Änderung der Rechtsvorschriften oder ihrer Auslegung, die eine Änderung der Verordnungen erforderlich macht,
3.2 eine Änderung der Leistung, einschließlich des Umfangs oder der Art ihrer Erbringung,
3.3 Einführung eines neuen Dienstes,
3.4 Einstellung der Erbringung der Dienstleistung ganz oder teilweise,
3.5 Erwägungen zum Datenschutz, zur Sicherheit und zur Verhinderung von Missbrauch,
3.6 Beseitigung etwaiger Zweifel oder Unklarheiten bei der Auslegung,
3.7 eine Änderung der in der Ordnung angegebenen Daten, einschließlich des Betreibers.
Die Änderungen treten innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum in Kraft, an dem der Benutzer über die Änderungen der Bestimmungen informiert wird, indem diese auf der Website veröffentlicht und an die E-Mail-Adresse des Benutzers gesendet werden. Im Falle der Nichtannahme der Änderungen der Bestimmungen kann der Benutzer den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, indem er spätestens innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der Benachrichtigung des Benutzers über die Änderungen der Bestimmungen eine Kündigungsmitteilung einreicht.
XVII.4 Bei einmaligen Leistungen (z.B. einer einmaligen Reise) oder im Voraus bezahlten Leistungen gilt jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung der Leistung aktuelle Fassung der AGB.
XVII.5 In Angelegenheiten, die in dieser Ordnung nicht geregelt sind, gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Bürgerlichen Gesetzbuches und der Straßenverkehrsordnung.
XVII.6 Im Falle von Abweichungen zwischen der polnischen Fassung und der fremdsprachigen Fassung der Bestimmungen ist die polnische Fassung der Bestimmungen die Grundlage für die Auslegung.
XVIII Anhang - Preisliste und Tabelle der zusätzlichen Gebühren
Anmeldegebühr (vollständig für Fahrten bestimmt)
Anmeldegebühr 10,00 PLN
Gebühren für die Miete und Reservierung von Fahrrädern
Standard, mit Sitz, Elektro, Cargo, Tandems:
0 – 30 Min. – 1,00 PLN
31 – 60 Min. – 0,50 PLN
61 – jede weitere angefangene Stunde – 1 PLN
Tabelle der zusätzlichen Gebühren:
1. Gebühr für die Überschreitung von 24 Stunden Miete - 300 PLN
2. Diebstahl, Verlust oder Zerstörung eines Standardfahrrads oder Kinderfahrrads – 2.000 PLN
3. Fahrradfahren durch mehr Personen als der Betreiber für einen bestimmten Fahrradtyp zulässt – 100 PLN
4. Abstellen eines Fahrrads (unabhängig vom Typ) außerhalb der LRM-Station, aber in der Benutzerzone – 50 PLN
5. Dreimalige Sperrung des Benutzerkontos innerhalb von 30 Tagen – 100 PLN
6. Entfernung angewandter Sicherheitsmaßnahmen – 200 PLN
7. Unbefugte Fahrt – 100 PLN
8. Nutzung des Fahrrads zu gewerblichen Zwecken (z. B. für Kurierdienste, Essenslieferungen usw.) – 1.500 PLN
9. Abstellen des Fahrrads (unabhängig vom Typ) außerhalb der Nutzungszone:
- Von 500 m bis 10 km (vom nächsten Bahnhof) – 50 PLN
- Von 11 km bis 25 km (vom nächsten Bahnhof) – 100 PLN
- Von 26 km bis 50 km (vom nächsten Bahnhof) – 150 PLN
- Von 51 km bis 100 km (vom nächsten Bahnhof) – 500 PLN
- Über 100 km (vom nächsten Bahnhof) – 1.000 PLN